Je älter Sie oder Ihre Kinder, Eltern und Großeltern werden, desto wichtiger wird es, Vorsorgemaßnahmen zu treffen – unabhängig vom Alter kann jeder jederzeit durch Krankheit oder Unfall in eine Situation kommen, in der er oder sie wichtige Dinge Ihres Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln können.
Aber: Wer entscheidet im Falle eines Falles?
Jeden Tag hören und lesen wir von
tragischen Schicksalsschlägen in den Medien. Und plötzlich sind die betroffenen Personen nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig.
In derartigen Fällen entscheidet eine dritte -fremde- Person die persönlichen Angelegenheiten. Das betrifft gesundheitliche, medizinische Fragen, den geschäftlichen Bereich, aber natürlich auch finanzielle Angelegenheiten.
Viele Menschen sind nach wie vor der Ansicht, dass in derartigen Fällen eine automatische Vertretungsmöglichkeit durch Ehepartner oder Angehörige besteht. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in §1896 eindeutig:
Weder Ehepartner noch Kinder oder Familienangehörige sind automatisch vertretungsberechtigt.
Wenn Sie nicht nur in Ihrer Familie sondern auch noch in Ihrem Unternehmen Verantwortung tragen, sind die Folgen noch dramatischer (Beitrag: „Mir passiert schon nichts!“)
Vorsorgedokumente entlasten Angehörige im Ernstfall
Ohne eine entsprechende Vollmacht wird ein gerichtlicher Betreuer eingesetzt, für den monatlich bis zu 352 Euro Kosten entstehen können. Der Betreuer stellt Anträge an das Gericht und trifft Entscheidungen. Die Bezahlung für diese Tätigkeiten erfolgt aus den Vermögenswerten des Betroffenen. Mit einer Vollmacht hingegen bleiben Sie selbstbestimmt, da keine gerichtliche Betreuung erfolgt.
Es gibt drei grundlegende Vollmachten und Verfügungen, die jeder volljährige Mensch haben muss: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.
Wer minderjährige Kinder hat, für den- oder diejenige kommt die Sorgerechtsverfügung hinzu. (Artikel: „Wer erbt denn Ihre Kinder“)
Die wichtigsten Vollmachten und Verfügungen auf einen Blick
1. Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht regelt Interessen bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung für den Fall, dass jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Er oder sie bestimmt mit einer Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen des Vertrauens, die für alle Lebensbereiche Entscheidungen im Sinne des oder der Betroffenen fällen soll.
2. Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung bestimmt eine Vertrauensperson. Dadurch kann man Interessen frühzeitig für den Fall regeln, dass jemand pflegebedürftig wird. Eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch einen gerichtlichen Betreuer wird dadurch vermieden. In der Praxis werden in einer Betreuungsverfügung sehr häufig die Unterbringung, der Ort und die Art der Versorgung für den Pflegefall geregelt.
3. Patientenverfügung
Patientenverfügungen sind erst seit 2009 rechtsverbindlich und gelten nur für den Fall, dass sich jemand im unabwendbaren Sterbeprozess befinden. Behandelnde Ärzte wie auch Familienangehörige sind verpflichtet, bei medizinischen Entscheidungen den schriftlich geäußerten Willen in Bezug auf medizinische Versorgung und Behandlung zu beachten. Hier legt man zum Beispiel fest, ob und inwieweit lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen durchzuführen sind.
4. Sorgerechtsverfügung
Die Sorgerechtsverfügung gibt Eltern die Möglichkeit, namentlich einen Vormund für die minderjährigen Kinder zu bestimmen oder eben auch ausdrücklich auszuschließen. Dadurch ist verantwortungsvoll festgelegt, bei wem die Kinder am besten aufgehoben sind, wenn Eltern durch Tod oder schwere Krankheit selber nicht mehr in der Lage sind, das Sorgerecht auszuüben.
Überprüfung und Auffindbarkeit!
Die professionelle Erstellung der Dokumente ist dringend zu empfehlen. Ebenso wichtig ist neben der Erstellung ein regelmäßiger Check-Up der Dokumente, im Hinblick auf Veränderungen rechtlicher und privater Umstände.
Ebenso ist dafür zu sorgen, dass die Dokumente sicher eingelagert sind und im Notfall schnell aufgefunden werden.
Wie kann ich denn Alles vernünftig regeln?
Aufgrund meiner Erfahrungen aus vielen persönlichen Gesprächen, hat sich eine
3-Schritte-Formel ergeben, die ich Ihnen gerne in einem
Vortrag näherbringe.