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Rechtliche Vorsorge

Haben auch Sie sich schon einmal die Frage gestellt, wer im Notfall Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind? Das betrifft nicht nur jeden Unternehmer, sondern jeden volljährigen Erwachsenen in Deutschland. 

Und wenn auch Sie jetzt der Meinung sind, dass Ihr/e Geschäftspartner oder Mitarbeiter bzw. Ihr Ehe- oder Lebenspartner im Notfall Entscheidungen für Sie treffen dürfen, dann haben Sie sich getäuscht. Es gibt keine automatische Vertretungsregelung in Deutschland.

Sichern Sie Ihr Unternehmen bzw. Ihre Familie in einem Notfall, das kann durch Krankheit, Unfall oder Tod sein, vor dem Zugriff von Dritten ab.

Dies geschieht durch folgenden Vollmachten / Verfügungen:

  • Unternehmervollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Testament

Damit bleiben Sie jederzeit selbstbestimmt und Ihr Lebenswerk erhalten.

Um hier nicht auf dem Holzweg zu sein, bietet Ihnen der bis zu 50-seitige Notfallplan den roten Faden, den Sie benötigen, um Alles nach Ihren Vorstellungen auf den Weg zu bringen – auch für den Fall, dass Sie selber keine Entscheidungen mehr treffen können.

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