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Häufig gestellte Fragen – FAQ

Finanzen

Ihre Einlagen bei Banken stellen Darlehen an diese Banken dar und werden von der Bank weiterverliehen.

Lediglich 1% der Kundeneinlagen muss die Bank für Auszahlungen an Kunden vorhalten (Mindestreserve-Anforderung der Europäischen Zentralbank EZB).

Giroguthaben, Termingelder, Sparbucheinlagen sowie Tresor- und  Schließfachvermögen werden im Insolvenzfall zur Befriedigung der Gläubiger der Bank herangezogen.

Zwar verspricht der Staat, Einlagen bis 100.000  Euro zu schützen.
Bei einer Pleitewelle ist diese Haftung jedoch nicht bezahlbar.
Dies sieht man aktuell am Beispiel Griechenlands, wo diese Summe von 100.000 Euro auf 8.000 Euro gesenkt wurde.

Quelle: Focus Money, 7.4.2016

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) wurde
unbemerkt bereits im Januar 2015 in Kraft gesetzt.
Betroffen sind alle Privat- und Firmenkunden, die Einlagen über 100.000 € besitzen (Guthaben unter 100.000 € siehe  Einlagensicherung). Zypern diente
hier 2013 als Blaupause. Über den Mechanismus des SAG können Kontoguthaben über Nacht völlig legal wertlos werden.

zum Gesetzestext…

Die Inflation – ein vielfach unterschätzter Effekt. Eine Inflation von 4,5% beeinflusst vermindert die Kaufkraft Ihres Vermögens innnerhalb von 10 Jahren um 35%.  10.000 Euro haben dann eine Kaufkraft von nur noch 6.439,28 Euro wert oder andersherum ausgedrückt ist Ihr heutiges Kapital von 10.000 Euro in 10 Jahren mit 15.529,69 Euro anzusetzen.

Nun stellen sich vor, was mit den ganzen Guthaben auf Girokonten, Sparbüchern, Tagesgeldern und Festgeldern mit einem 0-Zins -oder schlimmer noch- Strafzins passiert?!

Richtig – Sie entwerten Ihr Vermögen!

Er wird auch als „Zahlungsverbot-Paragraph“ bezeichnet und besagt, dass die Aufsichtsbehörde für
Versicherungen jederzeit eine Herabsetzung der
Versicherungsleistungen oder ein Verbot von Auszahlungen verfügen kann, wenn der Lebensversicherer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
steckt. Die Pflicht des Kunden, weiterhin Beiträge zu bezahlen, bleibt davon allerdings unberührt.
Das Geld ihrer Kunden wird bei klassischen Kapital-Lebens- und Rentenversicherungen überwiegend in Staatsanleihen investiert. Im Zuge der Niedrigzinsphase vornehmlich in Anleihen südeuropäischer Staaten.

zum Gesetzestext …

CAC-Klausel (Collective Action Clause) heißt auf Deutsch „Kollektive Handlungsklausel“. Alle europäischen  Staatsanleihen enthalten ab 2013 diese Klausel. In den meisten klassischen Kapital-, Lebens- und Rentenversicherungen stecken diese Papiere. Mit Hilfe der CAC-Klausel können Staaten künftig die Rückzahlung von Schulden verweigern, selbst wenn der einzelne Sparer dem nicht zustimmt. Damit kann es praktisch jeden treffen! Jeder Besitzer von Staatsanleihen kann somit zukünftig gegen seinen Willen enteignet werden. Erfunden wurde die CAC-Klausel übrigens ausgerechnet in Griechenland im Frühjahr 2012, ohne die der damalige Schuldenschnitt des Landes (Gläubigerenteignung) nicht möglich gewesen wäre. 2013 wurde die Klausel dann europäisches Gesetz.

Recht

Haben Sie keine Vorsorge- / Unternehmervollmacht erstellt, trifft ein gerichtlich bestellter Betreuer die Entscheidungen für Sie, Ihre Familie und Unternehmen. Ihre Familie / Ihr Unternehmen ist quasi außen vor und kann auch nicht mehr auf Entscheidungen einwirken. Das kann sicherlich nicht in Ihrem Sinne sein. Trotzdem haben 75% aller Haushalte in Deutschland keine Vorsorgevollmacht und 90% aller Unternehmer auch keine geschäftlichen Vollmachten hinterlegt!

Selbstverständlich können Sie das.  Bei den Suchbegriffen Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung gibt es bei der Google-Suche vielen tausend Ergebnisse.

Aber wer sagt Ihnen nun, welche davon aktuell sind und rechtlich Bestand halten können?

Wer haftet bei Fehlern?

Es entstehen sehr schnell erhebliche Lücken, die Sie oft erst bemerken, wenn der Notfall eingetreten ist. Und dann ist es zu spät.

Daher geht nichts an einer anwaltlichen erstellen Vollmacht vorbei. Rechtssicherheit ist hier das oberste Gebot.

Sie sind im Notfall fremdbestimmt, weil Sie von Amts wegen einen gerichtlichen Betreuer vorgesetzt bekommen. Der trifft Entscheidungen im medizinischen, finanziellen und auch behördlichen Bereich und stellt Ihnen seine Dienste dann auch noch in Rechnung (bis zu 44 Euro pro Stunde!)

Sind Sie nicht verheiratet, ist ein Testament Pflicht, wenn Sie Ihre(n) Partner(in) im Todesfall absichern wollen. Bei verheirateten greift die gesetzliche Erbfolge. Die Ruhestandsplanung greift selbstverständlich auch diesen Bereich auf.