Finanzen
Ihre Einlagen bei Banken stellen Darlehen an diese Banken dar und werden von der Bank weiterverliehen.
Lediglich 1% der Kundeneinlagen muss die Bank für Auszahlungen an Kunden vorhalten (Mindestreserve-Anforderung der Europäischen Zentralbank EZB).
Giroguthaben, Termingelder, Sparbucheinlagen sowie Tresor- und Schließfachvermögen werden im Insolvenzfall zur Befriedigung der Gläubiger der Bank herangezogen.
Zwar verspricht der Staat, Einlagen bis 100.000 Euro zu schützen.
Bei einer Pleitewelle ist diese Haftung jedoch nicht bezahlbar.
Dies sieht man aktuell am Beispiel Griechenlands, wo diese Summe von 100.000 Euro auf 8.000 Euro gesenkt wurde.
Quelle: Focus Money, 7.4.2016
Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) wurde
unbemerkt bereits im Januar 2015 in Kraft gesetzt.
Betroffen sind alle Privat- und Firmenkunden, die Einlagen über 100.000 € besitzen (Guthaben unter 100.000 € siehe Einlagensicherung). Zypern diente
hier 2013 als Blaupause. Über den Mechanismus des SAG können Kontoguthaben über Nacht völlig legal wertlos werden.
zum Gesetzestext…
Die Inflation – ein vielfach unterschätzter Effekt. Eine Inflation von 4,5% beeinflusst vermindert die Kaufkraft Ihres Vermögens innnerhalb von 10 Jahren um 35%. 10.000 Euro haben dann eine Kaufkraft von nur noch 6.439,28 Euro wert oder andersherum ausgedrückt ist Ihr heutiges Kapital von 10.000 Euro in 10 Jahren mit 15.529,69 Euro anzusetzen.
Nun stellen sich vor, was mit den ganzen Guthaben auf Girokonten, Sparbüchern, Tagesgeldern und Festgeldern mit einem 0-Zins -oder schlimmer noch- Strafzins passiert?!
Richtig – Sie entwerten Ihr Vermögen!
Er wird auch als „Zahlungsverbot-Paragraph“ bezeichnet und besagt, dass die Aufsichtsbehörde für
Versicherungen jederzeit eine Herabsetzung der
Versicherungsleistungen oder ein Verbot von Auszahlungen verfügen kann, wenn der Lebensversicherer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
steckt. Die Pflicht des Kunden, weiterhin Beiträge zu bezahlen, bleibt davon allerdings unberührt.
Das Geld ihrer Kunden wird bei klassischen Kapital-Lebens- und Rentenversicherungen überwiegend in Staatsanleihen investiert. Im Zuge der Niedrigzinsphase vornehmlich in Anleihen südeuropäischer Staaten.
Steuern – Das größte Steuersparmodell Europas
Eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine auf dem Recht der Europäischen Union basierende Gesellschaft, die z. B. in Deutschland und Österreich als Personengesellschaft betrachtet wird. Ihr Zweck ist die Erleichterung und Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Sie wurde am 25. Juli 1985 als erste europäische Unternehmensform von der damals noch existenten EWG eingeführt und gilt in Deutschland als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs.
Eine EWIV kann nach EU-Recht in Verbindung mit nationalem Recht eines Mitgliedstaates von Gesellschaften (GmbH, AG, KG, oHG usw.) und anderen Einheiten des öffentlichen (Gemeinden, Kammern, Universitäten, kirchliche Einrichtungen, öffentlich-rechtliche Rundfunk- oder TV-Anstalten usw.) oder des Privatrechts (Vereine, Stiftungen usw.) gebildet werden. Sie kann auch von natürlichen Personen gegründet werden, die eine gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche, landwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in der Gemeinschaft ausüben oder andere Dienstleistungen erbringen. Eine EWIV muss aus mindestens zwei Mitgliedern aus verschiedenen Mitgliedstaaten bestehen. Der Zweck der Vereinigung soll sein, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln, indem Mittel, Tätigkeiten oder Erfahrungen zusammengeschlossen werden. Dies wird zu besseren Ergebnissen führen, als wenn die Mitglieder einzeln vorgingen. Eine EWIV kann nicht mehr als 500 Personen beschäftigen wegen des Mitbestimmungsumgehungsverbots (Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, DrittelbG).
weitere Infos auf steuersparmodell.eu oder Wikipedia
Recht
Haben Sie keine Vorsorge- / Unternehmervollmacht erstellt, trifft ein gerichtlich bestellter Betreuer die Entscheidungen für Sie, Ihre Familie und Unternehmen. Ihre Familie / Ihr Unternehmen ist quasi außen vor und kann auch nicht mehr auf Entscheidungen einwirken. Das kann sicherlich nicht in Ihrem Sinne sein. Trotzdem haben 75% aller Haushalte in Deutschland keine Vorsorgevollmacht und 90% aller Unternehmer auch keine geschäftlichen Vollmachten hinterlegt!
Selbstverständlich können Sie das. Bei den Suchbegriffen Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung gibt es bei der Google-Suche vielen tausend Ergebnisse.
Aber wer sagt Ihnen nun, welche davon aktuell sind und rechtlich Bestand halten können?
Wer haftet bei Fehlern?
Es entstehen sehr schnell erhebliche Lücken, die Sie oft erst bemerken, wenn der Notfall eingetreten ist. Und dann ist es zu spät.
Daher geht nichts an einer anwaltlichen erstellen Vollmacht vorbei. Rechtssicherheit ist hier das oberste Gebot.
Sie sind im Notfall fremdbestimmt, weil Sie von Amts wegen einen gerichtlichen Betreuer vorgesetzt bekommen. Der trifft Entscheidungen im medizinischen, finanziellen und auch behördlichen Bereich und stellt Ihnen seine Dienste dann auch noch in Rechnung (bis zu 44 Euro pro Stunde!)
Sind Sie nicht verheiratet, ist ein Testament Pflicht, wenn Sie Ihre(n) Partner(in) im Todesfall absichern wollen. Bei verheirateten greift die gesetzliche Erbfolge. Die Ruhestandsplanung greift selbstverständlich auch diesen Bereich auf.