Als sie im letzten Sommer den gemeinsamen Urlaub antraten, wurde er bei der Pass-Kontrolle von einem Beamten angesprochen:
„Was machen Sie eigentlich, wenn Ihre Partnerin im Urlaub etwas zustößt?
Sie kommen dann nicht so einfach mit dem Kind wieder nach Hause (über die Genze)!“
Deshalb gilt:
Falls die Eltern nur Patentante und Patenonkel bestimmen, aber keine andere Vorsorge getroffen haben, setzt das Vormundschaftsgericht einen Vormund ein, bis die Kinder volljährig sind.
Hat es dagegen bei unverheirateten Eltern nie ein gemeinsames Sorgerecht gegeben, bekommt der Vater es nach dem Tod der Mutter nur, wenn das nachweislich dem Kindeswohl dient. Da muss schon einige Überzeugungsarbeit leisten, wer sich bislang nie um das Kind gekümmert hat.
Die meisten Richter übertragen das Sorgerecht dem leiblichen Elternteil.
Es gibt nur einen wirklich sicheren Weg, dem Kind seinen neuen Lebensmittelpunkt in der zu erhalten: die Einigung mit dem anderen (leiblichen) Elternteil. Denn die meisten Richter neigen dazu, diesem das Sorgerecht zu übertragen. Das ist in jedem Fall ein schwer kalkulierbarer Unsicherheitsfaktor.
Aufgrund meiner Erfahrungen aus vielen persönlichen Gesprächen, hat sich eine 3-Schritte-Formel ergeben, die ich Ihnen gerne in einem Webinar näherbringe.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem ca. 40-minütigen Vortrag.
Dort werden alle wesentlichen Punkte zur rechtlichen und finanziellen Vorsorge angesprochen.
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